Öffnungszeiten für Besucher:
06. November 2026, Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr
07. November 2026, Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Aufbau und Anlieferung für Aussteller:
05. November 2026, Donnertag ab 17.00 bis 19.00 AUSSCHLIESSLICH ANLIEFERUNG
06. November 2026, Freitag von 06.00 bis 09.00 Uhr
07. November 2026, Samstag keine Anlieferung durch Händler möglich.
Abbau für Aussteller:
08. November 2026, Samstag ab 17.00 Uhr.
Die Aussteller verpflichten sich bis 17.00 Uhr Ihren Platz nicht zu räumen.
Zulassung und Platzzuteilung
Die Zulassung und die Platzzuteilung wird nach der Reihenfolge der Einzahlungseingänge vorgenommen.
Der Veranstalter bestimmt endgültig über die Zulassung von Ausstellern und über die Platzzuteilung. Die Untervermietung oder Übertragung der Kojen/Tische ist ohne Erlaubnis des Veranstalters nicht gestattet.
Zusätzliche Tischaufbauten neben den Tischen ist nicht gestattet.
Zahlung und Fälligkeit
Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald die Zahlung eingegangen, und der Platz auf dem Belegungsplan ersichtlich ist. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2026 (danach nur mit Telefonischer Vereinbarung)
Karten
Der Eintritt ist kostenlos. Bitte beobachten sie Ihren Platz und lassen Sie nicht unbeaufsichtigt.
Haftung
Basler Sammlerbörse übernimmt keine Verantwortung für entwendete Gegenstände.
Der Aussteller ist verantwortlich für alle verursachten Schäden an Wänden, Böden oder gemietetem Material. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und lehnt jegliche Haftung ab.
Rücktrittsbedingungen
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur schriftlich und bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich.
In jedem Fall wird eine Verwaltungsgebühr von 20% der Kojen- / Tischmiete, mindestens Fr. 50.– erhoben. Bei Nichtbenutzung von Kojen oder Tischen oder bei Rücktritt innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ist die Kojen-/Tischmiete in voller Höhe zu bezahlen.
Präsenz
Sollte der Aussteller seinen Stand bis zum Veranstaltungsbeginn nicht bezogen haben, kann der Veranstalter
sofort und entschädigungslos über den Platz verfügen und diesen weitervermieten. Die Standmiete
ist gleichwohl geschuldet. Der Aussteller verpflichtet sich bis zum Ende der Veranstaltung zu bleiben.
Besonderes
Sollten unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung
der Veranstaltung verunmöglichen, erwachsen dadurch den Ausstellern gegenüber der Veranstaltung
keinerlei Schadenersatzansprüche. Diese Bedingungen sind Bestandteil der Anmeldung zur Sammlerbörse;
mit der Unterzeichnung der Anmeldung anerkennt der Aussteller auch diese Bedingungen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
Veranstalter
Basler Sammlerbörse I Horburgstrasse 28 I 4057 Basel I T: 079 670 00 74
www.basler-sammlerboerse.ch I info@basler-sammlerboerse.ch
